DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Die Prüfung technischer Geräte an sich ist für den sicheren Arbeitsablauf im Unternehmen wichtig. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) besagt, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass sich Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Damit Arbeitgeber informiert und rechtlich abgesichert sind, ist allerdings auch ein Prüfprotokoll erforderlich, dass sie mit abgeschlossener Prüfung erhalten. Wie auch für die Prüfung selbst, gibt es für das Protokoll Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten, ist es auch nicht rechtssicher.

Vorgaben für das Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 3

Dass die Prüfungen dokumentiert werden müssen, besagt §14 der Betriebssicherheitsversordnung (BetrSichV). Vorgegeben ist darin auch, was die Dokumentation enthalten muss: Art und Umfang der Prüfung sowie deren Ergebnis. Diese Mindestangaben werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ weiter spezifiziert. Demnach soll das Prüfprotokoll folgendes enthalten:

Ortsveränderliche Geräte

Für ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittel gelten nach den Berufsgenossenschaftlichen Informationen 5090 noch einmal spezielle Vorgaben für die Betriebsmittelprüfung. Enthalten seien sollen:

Fristen und Bedingungen zum Prüfen elektrischer Anlagen

Wie lang die Intervalle zwischen den einzelnen Prüfungen sind, entscheidet sich nach Art des Gerätes und auch nach Einsatzort. Die Fristen liegen zwischen 3 Monaten bis hin zu 4 Jahren. Die Fristen fallen deshalb so unterschiedlich aus, weil bei verschiedenen Betriebsmitteln und in verschiedenen Branchen mit unterschiedlichen Fehlern in bestimmten Zeitrahmen zu rechnen ist. Die Prüfungsfristen sind so angelegt, dass diese Fehler schnellstmöglich erkannt und behoben werden, sollten sie auftreten. Bei einer Fehlerquote von unter 2% können die Intervalle auch verlängert werden. Professionelle Prüfer wissen, welche Fristen auf Ihre elektrischen Anlagen zutreffen.

Das Protokoll kann digital oder auf Papier aufbewahrt werden, und das mindestens bis zur nächsten Prüfung. Kommt es zu einem Zwischenfall, wie etwa einem Unfall oder einem Ausfall der Betriebsmittel, mit einem der geprüften Geräte, kann der Arbeitgeber nachweisen, dass er seine Pflicht getan hat, um die Sicherheit und einen ordnungsgemäßen Ablauf im Unternehmen abzusichern.

Prüfsiegel von EFM

Durchgeführt werden dürfen die Prüfungen nur von Elektrofachkräften oder zumindest unter Aufsicht von Elektrofachkräften. Die EFM Prüfer sind alles Elektrofachkräfte, die die Prüfungen an Ihren Anlagen und Maschinen gewissenhaft und schnell durchführen.

Mit abgeschlossener Prüfung erhält jedes Gerät ein Prüfsiegel von uns, was die ordnungsgemäße Funktion auszeichnet und außerdem anzeigt, wann die nächste Prüfung ansteht. So wissen Sie auf einen Blick, ohne erst das Prüfprotokoll heraussuchen zu müssen, wie lange die letzte Prüfung her ist und wann die nächste fällig ist.

Betriebsmittelprüfung vom Profi

Dass eine Elektrofachkraft zum Prüfen gefordert ist, hat seinen Sinn. Unsere Prüfer sind erfahren mit Geräten in den unterschiedlichsten Branchen und erkennen schnell Schwachstellen aller Art. Wir von EFM haben die richtigen Prüfgeräte, um exakt, schnell und nicht invasiv die Prüfungen in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Sind Sie interessiert daran, dass wir Ihre Anlagen überprüfen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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