DGUV V3 Prüfung zur Unfallverhütung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine allgemeine Unfallverhütungsvorschrift für Deutschland, die für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt. Diese Vorschriften gelten auch für nichtelektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln stattfinden. Die DGUV V3 Prüfung war früher auch unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt, unter der sie heute noch in einigen Aufzeichnungen und Regelwerken zu finden ist.

Die DGUV Vorschrift 3 dient der Sicherstellung der Sicherheit von Personen, Abläufen und Gütern sowie dem Versicherungsschutz elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Der Betreiber bzw. Eigner oder Unternehmer dieser Anlagen und Geräte hat dafür zu sorgen, dass diese stets nur von ausgebildeten Elektrofachkräften oder unter deren Leitung eingerichtet, geändert, betrieben und instandgehalten werden.

Ferner ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig kontrolliert und gewartet sowie Mängel umgehend beseitigt werden. Im mangelhaften Zustand dürfen diese Anlagen und Geräte keinesfalls betrieben werden. Zur Sicherstellung dieser Vorgaben dient die DGUV V3 Prüfung.

Prüfungen für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel

Bei der Prüfung elektrischer Anlagen unterscheidet die DGUV Vorschrift 3 in zwei Bereiche – der Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel. Dies ist im Wesentlichen eine Unterteilung in feststehende und mobile elektrische Anlagen, Maschinen und Gerätschaften.

Die meisten Grundsätze der DGUV V3 Prüfung beziehen sich aber auf beide Abschnitte. Sämtliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich ständig in einem sicheren Zustand befinden, und die Einhaltung dieses Zustandes ist im aktiven Betrieb wie auch im nicht aktiven Modus zu gewährleisten.

Elektrische ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie allen betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen, sowohl im Hinblick auf die Betriebsart als auch auf die Umgebung, z. B. den Einsatz im Freien. Sämtliche aktiven Bestandteile der elektrischen Anlagen und Geräte müssen je nach Spannung, Frequenz, Verwendungszweck und dem Einsatzort zu jeder Zeit durch geeignete Isolierungen, Anordnungen und Sicherheitsvorrichtungen gegen eine direkte Berührung durch den Arbeitenden geschützt sein.

Die DGUV V3 Prüfung war früher als BGV A3 bekannt

Ursprünglich bestand die Prüfung unter dem Namen BGV A3. Durch den Zusammenschluss der Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger hat sich der Name der Vorschrift geändert, inhaltlich gibt es jedoch keinen Unterschied zwischen BGV A3 und DGUV V3.

Bei der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel wird außerdem ihre Beschaffenheit kontrolliert, damit bei allen Arbeiten und Handhabungen der spannungsfreie Zustand der aktiven Teile fortwährend hergestellt und sichergestellt wird oder diese Teile durch zusätzliche Maßnahmen gegen direkte Berührungen geschützt sind.

Bei den elektrischen Geräten und Betriebsmitteln, die in Bereichen eingesetzt werden, in denen in der Regel ein vollständiger Schutz gegen direkte Berührungen nicht erforderlich oder sogar nicht möglich ist, muss zumindest bei den nächstliegenden aktiven Teilen ein angemessener Schutz gegen direkte Berührungen angebracht sein. Die Durchführung sämtlicher elektrischer Betriebsabläufe muss ohne Gefährdungen wie Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung erfolgen.

Diese Messungen von Maschinen und elektrischen Ausrüstungen dient der Bestimmung der Werte, die insgesamt eine Beurteilung der elektrischen Sicherheit ermöglichen. Bei den Prüfungen werden alle relevanten Maschinendaten aufgenommen und eine Sichtprüfung am Gerät oder der Anlage vorgenommen. Dazu kommen Messungen des Schutzleiterwiderstandes, des Isolationswiderstandes, des Schleifenwiderstandes und der Restspannung bei allen berührbaren aktiven Teilen nach dem Ausschalten der Versorgungsspannung.

 

Elektrische Anlagen und Geräte werden regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft

Alle diese aufgeführten Grundsätze sind feste Bestandteile einer Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie einer Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Der Unternehmer oder der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig von einer befugten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung bestätigt einen sicheren Zustand der geprüften Objekte, wenn diese so beschaffen sind, dass von ihnen bei einem ordnungsgemäßen Einsatz weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Gefahr für den Bedienenden ausgeht. Dies umfasst z. B. Strahlungen und Lärm ebenso wie den notwendigen Schutz gegen mögliche äußere Einflüsse durch mechanische Auswirkungen, Nässe und Feuchtigkeit oder das Eindringen von Fremdkörpern. Dieser Gefährdungsbeurteilung kann die Notwendigkeit folgen, elementare oder zusätzliche Schutzvorrichtungen oder einen Explosionsschutz nachträglich einzurichten.

Diese Kontrolle wird im DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll dokumentiert und erfolgt in der Regel erstmals vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Reparatur vor der Wiederinbetriebnahme. Dazu erfolgen für jede Anlage und jedes Gerät jeweils festgelegte Zeitabstände, die von einem Monat oder wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren differieren können.

Das DGUV V3 Prüfprotokoll dokumentiert die Kontrollen

Die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen werden jeweils so festgelegt, dass Mängel und Abnutzungen, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Bei diesen Prüfungen sind die jeweils geltenden elektrotechnischen Regeln mit zu berücksichtigen. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfungsbuch mit regelmäßigen Eintragungen und Unterschriften bzw. Beglaubigungen der Prüfer anzulegen und zu führen.

Eine Ausnahmereglung für die DGUV V3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gilt, wenn dem Unternehmer oder Verantwortlichen vom Hersteller oder Monteur bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend gebaut und geprüft worden sind.

Nach einer bestandener DGUV Vorschrift 3 Prüfung erfolgt die Kennzeichnung der Anlage oder des Geräts durch das Anbringen des Prüfsiegels mit der sichtbaren Firmenkennung sowie der Angabe des nächsten Prüfungstermins. Prüfer sind meistens Elektrofachkräfte – intern oder extern – oder elektrotechnisch speziell unterwiesene Personen.

DGUV V3 Prüfungen gelten für viele unterschiedliche Maschinen

Die Liste der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, für die die DGUV V3 Prüfung gilt, ist lang und vielseitig. Dazu zählen z. B. Metall- und Holzverarbeitungsmaschinen aller Arten, Laminiergeräte, Sägewerksmaschinen und Apparaturen der Fördertechnik und Handhabungstechnik. Ferner gehören Roboter, elektrische Transfereinrichtungen, Druck- und Papier- bzw. Kartonmaschinen, Schneide- und Klebemaschinen und Verpackungsmaschinen dazu.

Auch Pressen, Spritzgießmaschinen, Zerkleinerungsgeräte, Vorrichtungen zum Personentransport, Rolltreppen, Fahrstühle, Seilbahnen, Lebensmittelmaschinen und fahrbare Anlagen wie Gabelstapler, Baumaschinen und Land- und Forstwirtschaftsmaschinen gehören in diesen Rahmen.

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