DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisung

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 geben an, wie genau die Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen sind. Darin ist festgelegt wer die Verantwortung trägt, wer die Prüfung tatsächlich durchführen darf, welche Fristen zu beachten sind und worauf spezifisch geprüft wird. Die wichtigsten Informationen und Regeln haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Verantwortung für ordnungsgemäße Prüfung

Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten sind laut DGUV V3 (ehemals BGV A3) verpflichtet, sämtliche elektrische Geräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und das in regelmäßigen und vorgeschriebenen Abständen. Zuständig dafür ist der Inhaber des Unternehmens, zum Prüfen selbst ist aber jemand vom Fach erforderlich. Es liegt also in der Verantwortung des Unternehmers, entweder Elektrofachkräfte im eigenen Betrieb für die Durchführung der Prüfungen abzustellen, bzw. extern einen entsprechenden Dienstleister zu engagieren.

Wer ist verantwortlich?

In der Unfallverhütungsvorschrift BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) "elektrische Anlagen und Betriebsmittel" wird im § 5 Abs. 1 bis 3 folgendes gefordert :

Was wird geprüft?

Die DGUV Vorschrift 3 beschäftigt sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Konkret ist es natürlich von Gerät zu Gerät unterschiedlich, was genau überprüft wird, allgemein lässt sich aber sagen, dass die ordnungsgemäße Verwendung des Geräts sichergestellt werden soll. Ein erfahrener Prüfservice wie EFM testet bekannte Schwachstellen und überprüft auf auffällige Messwerte im laufenden Betrieb. Die geschieht nichtinvasiv, so dass keine Schäden an den Geräten entstehen und die Unterbrechung des Arbeitsablaufs möglichst gering ist.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung der elektrischen Geräte muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt, oder zumindest beaufsichtig werden. Als Elektrofachkraft gilt, wer eine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich hat, also zum Beispiel als:

Möglich ist auch eine mehrjährige Tätigkeit in diesem Bereich mit einer Ausbildung in Theorie und Praxis, welche schriftlich durch eine andere Elektrofachkraft nachgewiesen werden muss.

Prüffristen für elektrische Anlagen

In welchen Abständen die Anlagen und elektrischen Geräte geprüft werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für ortveränderliche Geräte gelten andere Vorschriften als für ortsfeste Anlagen. Auch die Art des Betriebes ist entscheidend, da in unterschiedlichen Umgebungen andere Fehler auftreten können und beispielweise auf Baustellen ist die Verletzungsgefahr besonders hoch, weshalb häufiger geprüft werden muss.

Allgemein werden Prüfungsfristen so angelegt, dass potenzielle Fehler schnellstmöglich identifiziert und behoben werden können. Ist die Fehlerquote sehr gering, können die Intervalle zwischen Prüfungen auch verlängert werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unsere Seite zu DGUV Vorschrift 3 Prüffristen.

Nachweis mit Prüfprotokoll

Der ordnungsgemäße Ablauf der Prüfung wird mit einem Protokoll dokumentiert, welches genau erfasst, welche Betriebsmittel geprüft wurden und wie die Ergebnisse dieser Prüfung ausgefallen sind. Auch Datum und Prüfer werden auf dem Protokoll vermerkt, sowie wann die nächste Prüfung ansteht. Nach welchen Vorgaben geprüft wird, ist ebenfalls zu vermerken, also DGUV V3, BetrSichV und die entsprechenden DIN-VDE Normen.

Diese Dokumentation ist wichtig, um im Falle eines Unfalls oder anderen Zwischenfalls nachweisen zu können, dass es nicht auf nachlässiges Verhalten zurückzuführen ist und alles getan wurde, um Sicherheit und eine einwandfreie Funktion zu garantieren. Zum DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll finden Sie hier.

Durchführungsanweisung zum Download

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, können Sie sich hier die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 herunterladen und alles im Detail nachlesen.

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