Betriebsmittelprüfung – die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Betreiber oder Besitzer von Industrie- und Produktionsanlagen dazu verpflichtet, eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, auch als Betriebsmittelprüfung bekannt, vorzunehmen. Diese Prüfung ist mit der Nummer DIN VDE 0100-200 gekennzeichnet.

Grundsätzlich wird bei dieser Vorschrift zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterschieden. Ersteres sind fest angebrachte Betriebsmittel in Werkhallen, Lagern, Produktions- und Transportstätten, die keine Tragevorrichtung besitzen, die nicht leicht hin und her bewegt werden können und durch ihre Masse und Justierungen unveränderlich an ihrem Standort angebracht sind. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hingegen können während des Betriebes bewegt oder ohne Schwierigkeiten an einen anderen Platz transportiert werden, auch während sie an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dies sind u. a. manuell bediente Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Leitungen, Leuchtmittel und ähnliches.

Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte wird durch eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt. Dieser Befähigte kann im Unternehmen angestellt sein oder, wie oft von kleineren Firmen praktiziert, als externer Prüfer hinzugezogen werden. Der Prüfer hat durch seine Berufsausbildung, beruflichen Erfahrungen oder entsprechende Qualifikationen die nötigen Fachkenntnisse, um die Betriebsmittel eingehend einer Prüfung zu unterziehen.

  1. Die Betriebsmittelprüfung beginnt mit einer eingehenden Sichtprüfung. Hierbei wird der sichtbare Zustand des Betriebs- oder Arbeitsmittels beurteilt, das heißt der Zustand, etwaige Abnutzungserscheinungen und Verschmutzungen und Sicherheits- und Schutzvorrichtungen. 

  2. Danach folgen, je nach Geräteschutzklasse, die Schutzleiterprüfung, die Messung des Isolationswiderstandes, des Schutzleiterstroms und des Berührungsstroms. Auch dazugehörige Teile wie Stromkabel, Austauschteile, Adapter und Schutzschirme werden einer gründlichen Kontrolle unterzogen.

  3. Danach erfolgt der Nachweis einer sicheren Trennung nach SELV/PELV, eine umfangreiche Funktionsprüfung über den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsmitteltätigkeiten und eine abschließende Dokumentation aller rechtmäßigen und abweichenden, fehlenden und fehlerhaften Funktionen, Bestandteile und Sicherheitsvorrichtungen.

  4. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch Anbringen des Barcodes als Betriebsmittelidentifizierung sowie des Prüfsiegels mit Firmenkennung und der Angabe des nächsten Prüftermins. Falls ein Betriebsmittel kein Siegel erhält, da es fehlerhaft, unsicher oder unzureichend arbeitet, erhält der Besitzer oder Betreiber die Möglichkeit, es auszubessern und erneut zur Prüfung vorzulegen. Im Falle eines Versäumnis kann das Betriebsmittel im schlimmsten Falle stillgelegt werden, bis die Fehler nachweislich beseitigt worden sind.

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel setzt der Prüfer u. U. auch eigene, spezielle Prüfungsgeräte ein. Dazu zählen auch ein digitales Messgerät mit Gut- und Schlecht-Anzeige, Universalprüfgeräte mit Speicher- und Druckfunktionen und auch rechnergeschützte Prüfgeräte über PC-Software und Barcode-Scanner.

 

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Fristen zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Die zugrunde liegenden Prüffristen differieren je nach Betriebsmittel und umfassen heute Zeitspannen von sechs, zwölf oder 24 Monaten. Während sicherheitsrelevantere Gerätschaften in regelmäßigem Einsatz und mit schnellerer Abnutzung, z. B. in Bädern, Gemeinschaftsküchen und Bädern, häufig halbjährig kontrolliert werden, reichen bei Arbeitsmitteln in Büros, Laboren, Unterrichtsräumen, auf Pflegestationen und bei der Gebäudereinigung Fristen von ein bis zwei Jahren.

Die Betreiber von Betriebsmitteln sollten nicht nur aus gesetzlichen Gründen der Prüfungspflicht nachkommen, sondern auch aus eigenem Interesse. Damit besteht die Haftung der Versicherungen und Genossenschaften weiterhin zuverlässig, und bei einem Schaden oder Unfall ist der Betreiber gegen Regressforderungen abgesichert. Zudem werden teure Reparaturen und Schadensausbesserungen vermieden, und das Betriebspersonal bleibt besser geschützt.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt auch für Privatgeräte

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel umfasst nicht nur Industriemaschinen, sondern eine ganze Reihe an elektrischen Geräten im Büro und Haushalt. Bügeleisen, Nähmaschinen und Toaster zählen ebenso dazu wie mobile Kopiergeräte, Tischleuchten, Diktiergeräte, Frisierstäbe und Radios.

Akkubetriebene Werkzeuge wie Schraubenzieher fallen übrigens nicht unter die Prüfungspflicht für Betriebsmittel, dagegen allerdings die dazugehörigen Ladestationen, die mit Netzspannung betrieben werden.

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