DGUV Vorschrift 3 Prüffristen
Wie oft einzelne Geräte und Anlagen überprüft werden müssen, hängt von der Art des Geräts ab. Für ortsfeste Anlagen schreibt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) andere Fristen vor als für ortsveränderliche. Alle Fristen in der Übersicht finden Sie hier:
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Ortsveränderliche Betriebsmittel
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Ortsfeste Anlagen
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Schutz- und Hilfsmittel
Deshalb sind regelmäßige Prüfungen notwendig
Fehlerhafte Anlagen können in ihrem Unternehmen erheblichen Schaden anrichten. Sie können beispielsweise die Arbeit behindern oder durch eine Fehlfunktion erheblich mehr Strom verbrauchen. Geräte, die am Stromnetz hängen, bergen auch immer das Risiko, einen Brand auszulösen. Im schlimmsten Fall kommen nicht nur Gegenstände zu Schaden, sondern auch Personen.
Um das zu verhindern, sind alle Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel fristgerecht regelmäßig von Elektrofachkräften überprüfen zu lassen. Unterschiedliche Geräte fallen unter verschiedene Fristen. Auch die Art des Unternehmens bestimmt die Länge der Zeit zwischen den Prüfungen. Auf Baustellen und in Produktionsstätten werden öfter Prüfungen angesetzt, da hier das Risiko bei Fehlfunktionen besonders groß ist.
Bei den Fristen handelt es sich um Richtwerte. Einige Unternehmen lassen ihre Geräte häufiger prüfen, als in den vorgegebenen Intervallen. Überschritten werden dürfen die Fristen jedoch nicht.
Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Forderungen der BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
Zu dieser Kategorie zählen Geräte, die ans Stromnetz angeschlossen sind und die im Betrieb oder während sie ans Stromnetz angeschlossen sind problemlos bewegt werden können. Hierunter fallen:
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt), wie etwa PCs und Ventilatoren
- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, also Verlängerungskabel und Steckerleisten
- Anschlussleitungen mit Stecker (beweglich) sowie bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, also Anschlusskabel
Die Prüffristen für diese Geräte sind:
- 1 Jahr auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen
- 2 Jahre in Büros, Laboren und Arztpraxen oder ähnlichen Bedingungen
Getestet werden die Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand mit einem geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0701-0702.
Die Fristen sind dann ausreichend, wenn bei der Prüfung der Geräte die Fehlerquote unter 2% liegt. Von einem Fehler spricht man, wenn bestimmte Grenzwerte nicht eingehalten werden. Liegt die Fehlerquote bei über 2% müssen Prüfungen in kürzeren Abständen angesetzt werden, um Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen nach Forderungen der BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
Als ortsfeste Betriebsmittel gelten elektrische Geräte, die während des Betriebs nichts bewegt werden können und nur stationär verwendet werden. Sie sind auch dadurch erkennbar, dass sie keine Tragevorrichtung haben, oder so groß sind, dass sie nicht problemlos bewegt werden können. Dazu zählen Geräte wir Server, aber auch Geschirrspülmaschinen, Lampen und Steckdosen.
Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung |
elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre |
auf ordnungsgemäßen Zustand mit einem geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0105-100 |
elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | |
Fehlerstrom- Schutzschaltungen in nicht stationären Anlagen |
1 Monat |
auf Wirksamkeit mit einem geeignetem Prüfgerät nach DIN VDE 0105-100 |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter: |
6 Monate | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüftaste |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter: |
arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüftaste |
Eine Ausnahme besteht, wenn die Geräte kontinuierlich von einer Elektrofachkraft überwacht und in Stand gehalten werden. In diesem Fall muss nicht zusätzlich geprüft werden. Auch die Prüfungen, die arbeitstäglich erfolgen sollen, müssen nicht durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden, aber durch eine Person, die von einer Elektrofachkraft eingewiesen wurde.
Maschinen und elektrische Ausrüstung müssen aller 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand getestet werden. Dies geschieht mit einem Prüfgerät nach DIN VDE 0113.
Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel nach Forderungen von DGUV Vorschrift 3
Nicht nur die elektrischen Anlagen selbst bedürfen regelmäßiger Prüfung, auch die Hilfsmittel, die in vielen Betrieben anfallen, müssen getestet werden. Bei Schutzmitteln ist es besonders wichtig, dass diese ihre Aufgabe anstandslos erledigen können, da an Stellen, wo beispielsweise Schutzkleidung verwendet wird, Risiken bereits bekannt sind.
Prüfobjekt | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) | Vor jeder Benutzung |
auf augenfällige Mängel |
Benutzer |
12 Monate |
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte |
Elektrofachkraft | |
6 Monate für isolierende Handschuhe | |||
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen | vor jeder Benutzung |
auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel |
Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher |
auf einwandfreie Funktion |
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Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV |
6 Jahre |
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte |
Elektrofachkraft |
Teilweise können diese Überprüfungen von den Benutzern selbst durchgeführt werden. Dabei geht es hauptsächlich um offensichtliche Mängel, bei denen das entsprechende Hilfsmittel nicht weiter benutzt, sondern repariert oder ausgetauscht werden sollte.