Anlagenprüfung – die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, kurz auch als Anlagenprüfung bekannt, ist ein Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen DGUV Vorschrift 3. Diese bestimmt, wann und wie oft elektronische Anlagen und Geräte überprüft werden müssen. Das dafür zugrundeliegende Regelwerk ist mit der Nummer DIN VDE 0105 und 0100 gekennzeichnet und gilt für ganz Deutschland.

Neben reinen Maschinen und mechanischen Anlagen fallen auch Sicherungen und technische Komponenten aus Stromversorgung, Telekommunikation und Datenverarbeitung unter die Prüfungspflicht. Wenn mehrere Betriebsmittel miteinander kombiniert werden, gelten diese als eine elektrische Anlage. Diese ist also nichts anderes als ein Zusammenschluss aus unterschiedlichen Geräten und Betriebsmitteln, die zusammen eine fest angebrachte, sprich ortsfeste Anlage bilden, wie in der DGUV Vorschrift 3 - §2 beschrieben. Neben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 fordern auch das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die regelmäßige Prüfung ortsfester Anlagen und Maschinen.

Durchführung der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105 / DIN VDE 0100

Die Anlagenprüfung lässt sich grob in drei Schritte unterteilen. Zuerst erfolgt die initiale Sichtprüfung der gesamten Anlage nebst Maschinen und Zubehörteilen. Danach folgt eine eingehende Funktionsprüfung über den korrekten Betrieb der Maschinen neben allen relevanten Sicherheitsaspekten. Abgeschlossen wird die Prüfung von einer Messprüfung über die einzuhaltender Norm-, Richt- und Grenzwerte.

  1. Bei der Sichtprüfung werden die Anlagen zuerst auf offensichtliche, deutlich sichtbare Mängel kontrolliert, z. B. den Verschleiß von Betriebsmitteln, veraltete Systemkomponenten, Verschmutzung und fehlende Teile. Dazu wird von den Kontrolleuren der allgemeine Wartungszustand eingeschätzt.

  2. Die nachfolgende Funktionsprüfung ist deutlich anspruchsvoller und umfasst zusätzlich neben der Kontrolle des Maschinenbetriebs auch die Simulation unterschiedlicher Szenarien. Was passiert z. B. bei einem Kurzschluss oder bei einer Gehäusespannung? Mit diesen Ausnahmeszenarien können die Kontrolleure bei einer Prüfung elektrischer Anlagen besser alle sicherheitsrelevanten Elemente überprüfen, wie den RCD-Schutzschalter, Schutzgehäuse, Brandhemmer oder Erdungssysteme.

  3. Abschließend folgt die Dokumentation aller relevanten Messwerte, die sehr wichtig für die Einhaltung der Sicherheit des gesamten Systems sind. Außerdem wird der aktuelle Leistungsumfang gecheckt, wenn die Anlage seit der letzten Prüfung verändert wurde oder einen neuen Standort erhalten hat. Zu den gemessenen Werten zählen u. a. der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und der Schleifenwiderstand ebenso wie die Berührungsspannung bei ausgelöstem Fehlerstrom oder der Potenzialausgleichleiterwert. Die Anlagenprüfer dokumentieren alle etwaigen Mängel und Rückstände in einem Prüfungsprotokoll, und dem Besitzer oder Betreiber der Anlage wird die Zeit gegeben (meistens mehrere Wochen bis wenige Monate), um diese zu beseitigen und die Anlage einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Kommt der Betreiber der Mängelbeseitigung nach einer Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nicht nach, kann das eine vollständige Abschaltung der Anlage zur Folge haben.


Auch für den Betreiber empfiehlt sich die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-0105 im eigenen Interesse, um vorhandene Mängel frühzeitig zu erkennen und Gefahren und Risiken für den Betrieb und das Personal auszuschließen.

 

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Mangelnde Sicherheit und Versäumnisse einer Anlagenprüfung

Dazu kommen weitere Nutzen für den Anlagenbetreiber. Bei einem Schadensfall kann er mit einem gültigen Prüfsiegel für seine Anlage etwaige Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen gegen sich oder verantwortliche Mitarbeiter abwehren. Der Schutz seiner Anlage durch seine Versicherungen, u. a. die Feuerversicherung, und die Berufsgenossenschaft wird aufrechterhalten, und durch die frühzeitige Erkennung einer fehlerhaften Anlage bzw. von Anlagenteilen werden hohe Reparatur- und Folgekosten vermieden.

Die Fristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sind so zu bemessen, dass etwaige entstehende Mängel, mit denen bei einer Anlage gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt und beseitigt werden können. Je nach der Anlagengröße und dem Leistungsumfang beträgt der empfohlene Richtwert alle vier Jahre, kann aber auch kürzer oder längerfristig festgelegt werden. Im Gegensatz dazu müssen nichtfeste Anlagen und Betriebsmittel in der Regel einmal jährlich kontrolliert werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist Pflicht in Deutschland

Nach einer bestandenen Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch das Anbringen eines amtlichen Prüfsiegels mit Firmenkennung sowie der Angabe des letzten Prüftermins. Als Prüfer fungiert oftmals eine qualifizierte Elektrofachkraft, die sowohl im Betrieb arbeiten als auch als externer Prüfer hinzugezogen werden kann. Gerade kleinere Betriebe, die keine ausgewiesene Elektrofachkraft angestellt haben, ziehen für die Anlagenprüfung eine externe Fachkraft hinzu.

Achtung: Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 und 0100 gilt nicht nur Betriebe aus Industrie und Wirtschaft, sondern auch für anderweitige technische, elektronische und mechanische Vorrichtungen wie Fahrstühle in Miets- und Bürogebäuden, Rolltreppen, Verkehrshilfsgeräte wie Ampeln und Parkuhren, Hebebühnen in Lagerhäusern und vieles mehr.

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