Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1

Neben der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gehört auch die Maschinenprüfung DIN EN 60204-1 / VDE 0113-1 zur gesetzlich vorgeschriebenen DGUV Vorschrift 3. Diese legt fest, in welchem Umfang elektrische Maschinen in Betrieben überprüft werden müssen. Das dafür zugrundeliegende Regelwerk ist mit der Nummer DIN EN 60204 gekennzeichnet.

Durchführung der Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1

Jede Maschine wird nach den ihr zugehörigen Normen überprüft, sofern vorhanden. Die Norm richtet sich dabei an denjenigen, der Maschinen ausrüstet, also den Hersteller oder der Errichter. Falls diese verbindliche Norm für das Gerät nicht bekannt ist, muss der Prüfer kontrollieren, ob dieses mit der dazugehörigen Dokumentation übereinstimmt. Die gesamten Prüfungen darf eine externe oder interne Person durchführen und abnehmen, die als Elektrofachkraft oder als zur „Prüfung befähigte Person im Sinn der TRBS 1203“ gilt und für die Maschinenprüfung ausgebildet und bevollmächtigt worden ist.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen nach DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1 enthält:

  1. Die Kontrolle aller Bestandteile, Sicherheitsvorrichtungen und Betriebsdurchläufe

  2. Eine umfangreiche Sichtprüfung, die Messungen von RP E und RISO und ein Nachweis der Abschaltbedingungen.

  3. Optional können noch Messungen der Rest- und Hochspannungen dazukommen.

  4. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch Anbringen des Prüfsiegels mit Firmenkennung sowie der Angabe des nächsten Prüftermins.

Umfang der Riskobeurteilung von Maschinen

Bei den wiederkehrenden Prüfungen werden je nach der Größe und dem Betrieb einer Maschine stichprobenartige Tests durchgeführt, bei denen der sichere Betrieb bei allen Arbeitsschritten und Einsatzfeldern kontrolliert wird. Hier sollen Manipulationen an einer Maschine ebenso erkannt werden wie Verschleiß und Abnutzungserscheinungen bzw. sicherheitsrelevante Mängel.

Neben dem ordnungsgemäßen Umfang und den Betriebsabläufen einer Maschine und den Sicherheitsvorrichtungen werden bei einer Prüfung elektrischer Maschinen auch die Verletzungsrisiken und potenziellen Gesundheitsbelastungen erfasst. Diese Gefährdungsbeurteilungen wie der Grad der Arbeitssicherheit oder ein etwaiger Explosionsschutz und alle anderen Prüfungsergebnisse und Schutzmaßnahmen werden in einer ausführlichen Dokumentation festgehalten, die für alle Systeme vorgeschrieben sind.

Auch feste Angaben wie der Gerätetyp, die Seriennummer, der Hersteller sowie die regelmäßige Maschinenwartung bzw. der Service müssen darin dokumentiert werden. Alle Maschinen, welche die Risikobeurteilung für Maschinen DIN EN 60204-1 / VDE 0113-1 erfolgreich bestanden haben, werden deutlich erkennbar mit einer Prüfplakette versehen, die auch Informationen über die nächste anstehende Maschinenprüfung VDE bietet.

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Vorschriften zur Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1

Der offizielle Name des Pürdfungsdokuments lautet DIN EN 60204-1 bzw. DIN VDE 0113-1 lautet „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstungen von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ und wird seit 2007 als verbindliche DIN-Norm für Betriebsmaschinen in Deutschland eingesetzt. Diese umfassen sämtliche elektrischen, elektronischen und programmierbaren Systeme, Gerätschaften und Ausrüstungskomponenten, die beim Arbeitsprozess nicht von Hand getragen werden. Dazu zählen auch Maschinengruppen, die zusammengeschlossen betrieben werden.

Welche Maschinen dieser strengen Prüfung regelmäßig unterzogen werden müssen, ist in diesem Regelwerk genau bestimmt. Dieses sind Geräte mit elektrischer Ausrüstung oder mit Teilen davon, deren Nennspannung bis einschließlich 1.000 V AC oder 1.500 V DC und deren Nennfrequenz bis zu 200 Hz beträgt. Für diese gilt die verbindliche Durchführung einer elektrotechnischen Prüfung.

Die Bandbreite elektrischer bzw. elektronischer Maschinen ist dabei groß. Alle Betriebe, Firmen und Einrichtungen, in denen elektrische Maschinen im Einsatz sind, sind zur Maschinenprüfung verpflichtet. Dazu zählen u. a. Industrieunternehmen, Manufakturen, Logistikfirmen, Büro- und Verwaltungsinstanzen, Schulen, öffentliche Einrichtungen, Kaufhäuser, Beförderungsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels und Lagerhäuser.

Bei der elektrischen Prüfung von Maschinen nach DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1 wird nach zwei Prüfungsarten unterschieden. Die Erstprüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme einer Maschine und ist vollständig durch den Hersteller bzw. Verantwortlichen durchzuführen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Apparat vollständig korrekt und ohne Abweichungen und Einschränkungen läuft und keine Mängel vorhanden sind.

Neben einem – je nach Gerät unterschiedlichem – Prüfungsturnus erfolgen die Kontrollen auch bei Ausnahmesituationen wie z. B. einer Änderung des Standortes, einer Wiederinbetriebnahme, Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen sowie nach längeren Stillstandszeiten.

Die Riskobeurteilung der Maschinenrichtlinie nach Vorschrift

Sollte bei der Prüfung elektrischer Maschinen eine Anlage diese Kontrolle nicht bestehen, erhält es statt der Prüfplakette eine Warnplakette. Dazu wird ein ausführliches Mängelprotokoll erstellt und dem Eigentümer bzw. Betreiber ausgehändigt. Dieser ist nun verpflichtet, die Mängel in einem eng gesetzten Zeitraum zu beheben, damit eine darauffolgende, erneute Maschinenprüfung den Apparat abnimmt. Die Maschine darf auf keinen Fall bis zur endgültigen Abnahme weiter betrieben werden, sondern muss deutlich gekennzeichnet vom Betriebsfluss ausgenommen werden.

Die Maschinenrichtlinie DIN EN 60204-1 / DIN VDE 0113-1 fällt nicht unter das § 49 II Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das für Verteileranlagen bestimmt ist. Elektrische Maschinen gehören nicht zu den Verteileranlagen, sondern gelten als eigenständige Energie-Verbrauchsanlage. Der Zeitrahmen der wiederholten Prüfungen ist bei jedem Gerät unterschiedlich, je nach Ausführung, Größe, Leistung und Einsatzgebiet, und kann von einem monatlichen Turnus bis zu mehreren Jahren zwischen den Kontrollen reichen.

Mangelnde Sicherheit und Versäumnisse einer Maschinenprüfung VDE

Diese UVV Prüfung Maschine dient insgesamt nicht nur der reibungslosen, kompletten und langfristigen Funktion von Maschinen und technischen Apparaten, sondern vor allem der Sicherheit im Betrieb und der Reduzierung von Schäden und Gefahren auf ein Minimum. Der regelmäßige Nachweis über einen einwandfreien und sicheren Zustand ist zudem Vorschrift und eine wichtige Grundlage für den Versicherungsschutz und die Haftung bei Schäden, Ausfällen oder Unfällen.

Das Unterlassen oder Versäumnis einer Maschinenprüfung DIN EN 60204-1 / VDE 0113-1 ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Paragraphen 209 Abs.1 im Sozialgesetzbuch und wird in der Regel mit hohen Geldstrafen geahndet. Noch gravierender können dazu die versicherungstechnischen Folgen ausfallen. Da die Prüfung elektrischer Maschinen gesetzlich vorgeschrieben ist, kann dies bei Zuwiderhandeln oder Unterlassen der Kontrollen zu einem teilweisen oder kompletten Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Daraus folgen im schlimmsten Fall hohe Forderungen und zivilrechtliche Prozesse, z. B. bei einem Unfall eines Mitarbeiters mit Schadenersatzforderungen, wenn kein ausreichender Deckungsschutz vorhanden ist. Deshalb wird den betreffenden Unternehmen die turnusmäßige Prüfung elektrischer Anlagen aller Art schon im eigenen Interesse dringend empfohlen.

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